Forschung
Grenzüberschreitende Fragen der Digitalisierung der Justiz
Konstantin Branovitsky (Russland - SJUU), Professor, Doktor der Rechtswissenschaften, LL.M.
Obwohl das wissenschaftliche und praktische Interesse an der Digitalisierung von Gerichtsverfahren und Zivilprozessen rasant gewachsen ist, konzentrieren sich die meisten Diskussionen und Ergebnisse auf nationaler Ebene und auf nationaler Rechtsordnung. Fragen der grenzüberschreitenden Verfahrenszusammenarbeit der nationalen Gerichte bleiben außerhalb der Aufmerksamkeit der Wissenschaftler. Gleichzeitig arbeiten alle nationalen Errungenschaften und Erfolge der «Digitalisierung der Justiz» nicht im Streit mit dem ausländischen Element, dessen Tatsache die Gerichtsverfahren in der Mitte des 20. Jahrhunderts, zur Zeit der Verabschiedung der meisten der geltenden Haager Konventionen, abwirft. Ausnahmen sind die Anfangsversuche der Europäischen Kommission, das rechtliche Vakuum zu füllen und das gezeigte Interesse an dieser Frage seitens der Haager Konferenz über Privatrecht.
Das Ziel: im Rahmen einer wissenschaftlichen Forschung, die von der Stiftung von Alexander von Humboldt unterstützt wird, geht es, erstens, über die Suche nach fundamentalen Verfassungs- und/oder verfahrensrechtlichen Gründe für die grenzüberschreitende Digitalisierung der Justiz (Recht auf Rechtsverteidigung, das Recht auf Rechtliches Gehör), und zweitens, über die Vorschläge für mögliche prozessuale Bereiche der digitalen Zusammenarbeit (gerichtliche Ankündigung, Exequatur) und Formen ihrer Umsetzung (ein gemeinsames Portal der elektronischen Zustellung von Mitteilungen, E-Plattform von gerichtlichen Entscheidungen in elektronischer Form für Fragen des Exequaturs usw.)
Prozessuale Aspekte der Behandlung von Fällen unter Beteiligung von Personen, die unter Sanktionen
Arina Sukhova (Russland – SJUU), Masterstudentin des gemeinsamen SJUU-MLU Masterdoppelstudiengangs „Internationales Wirtschafts- und Verfahrensrecht“
Die letzten Änderungen des Verfahrensrechts in Russland führten zur Entstehung einer Vielzahl von interessanten prozessualen Fragen (die Anwendung der „anti-suit injuction“, Risiken von „exorbitante competence“ in Sachen des Exequaturs der Entscheidungen der Russischen Gerichte usw.). Vergleichs-rechtliche Analyse, Forschung der Erfahrung anderer Länder und wissenschaftliche Untersuchung der Verfahrensrisiken solcher Veränderungen, das sind die Fragen von besonderem Interesse für mich.
Das Ziel: eine eingehende Untersuchung der ausländischen Lehre von „exorbitante competence“ und der bestehenden Praxis des Gerichtsverfahrens unter den Bedingungen der Sanktionen für die Fortsetzung der wissenschaftlichen Forschung im Rahmen der Promovierung.